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Bolivien
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jonas Keller TV Journalismus (01.01.2020)

 

1. Jonas Keller TV Journalismus

Jonas Keller TV Journalismus (nachfolgend „JKTV“ genannt) ist eine Einzelfirma. JKTV erbringt journalistische Dienstleistungen, insbesondere in der Film- und Fernsehbranche. Sie entwickelt und vermarktet Produkte und Dienstleistungen im multimedialen Bereich, macht Coaching in Medien- und im Personalbereich. Produziert, kommuniziert und vermarktet Bild-, Ton- und Textmaterialien in elektronischen Medien.

2. Kunde

Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche JKTV mit einer Videoproduktion bzw. Videopromotion beauftragt; eine journalistische Dienstleistung in Auftrag gibt oder Coaching im Medien- oder Personalbereich von JKTV bezieht.

3. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in der jeweils gültigen Fassung regeln das Rechtsverhältnis zwischen JKTV und dem Kunden. Diese AGB dienen als Grundlage für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen JKTV und dem Kunden.

Die AGB werden ergänzt mit einer zwischen JKTV und dem Kunden individuellen Vertrag über die Videoproduktion oder Coaching (nachfolgend „Vertrag“ genannt).

4. Vertragsschluss zwischen JKTV und dem Kunden

Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird zwischen JKTV und dem Kunden ein Vertrag über die Videoproduktion oder das Coaching geschlossen.

Der Kunde bestätigt mit der Unterzeichnung des Vertrages, die vorliegenden AGB vollständig gelesen zu haben und mit dem Inhalt einverstanden zu sein.

5. Rechte und Pflichten JKTV und des Kunden

Der Kunde beauftragt JKTV zur Produktion eines Videos oder Erstellung/Lieferung eines anderen Angebotes gemäss Vertrag.

Die HM behält sich das Recht vor, von Drehbeginn bis zur Fertigstellung des Videos in Absprache mit dem Kunden die Regie zu übernehmen. Es findet eine Abnahme durch den Kunden statt, wobei Veränderungsvorschläge zu Lasten des Inhaltes nur bedingt berücksichtigt werden können. Für zeitaufwendige Veränderungen hat der Kunde die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

Der Kunde ist dafür besorgt, dass JKTV Zugang zu allen notwendigen Informationen hat, die für die Umsetzung des Filmes bzw. des Videos notwendig sind. Am Drehtermin muss die Belegschaft bzw. Dritte über das Vorhaben entsprechend informiert sein.

Das Video des Kunden wird auf der Homepage von JKTV und allenfalls deren Partner veröffentlicht und kann durch JKTV als Referenz eingesetzt werden. JKTV behält sich vor, ihr Logo im Film und sich selbst im Abspann zu platzieren. Für Produktions- oder Distributionsverzögerungen, die durch den Kunden selber entstehen, übernimmt JKTV keine Verantwortung und schliesst jegliche Haftungen aus. JKTV übernimmt auch keine Haftung, wenn durch die Natur (z.B schlechtes Wetter), durch Dritte oder andere, unvorhergesehene Ereignisse Arbeiten nicht wie geplant durchgeführt werden können.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Qualität (Bildgrösse/Auflösung) des Webvideos bei der Wiedergabe von der Bandbreite des jeweiligen Internetanschlusses abhängig ist.

Drittkosten, die im Zusammenhang mit der Einbindung des Webvideos auf der Homepage des Kunden entstehen, werden von JKTV nicht übernommen.

 

6. Produktionsabbruch 

6.1 Wird die Produktion seitens der Auftraggeberin nach Auftragserteilung, jedoch vor dem geplanten ersten Drehtag respektive der geplanten ersten Herstellung von Ton-/ oder Bilddaten (nachfolgend als „erster Drehtag“ bezeichnet) abgesagt, so haftet die Auftraggeberin wie folgt:

 

a) Absage erfolgt bis 10 Tage vor dem geplanten ersten Drehtag:

Für sämtliche bis Eingang der schriftlichen Absagemitteilung bei JKTV angefallenen Kosten und gegenüber Dritten eingegangenen vertragsrelevanten Verpflichtungen zuzüglich volles Markup (Handlungskosten und Gewinn), berechnet auf dem Werkpreis.

b) Absage erfolgt 9 bis 5 Tage vor dem geplanten ersten Drehtag:

Für sämtliche bis Eingang der schriftlichen Absagemitteilung bei JKTV angefallenen Kosten und gegenüber Dritten eingegangenen vertragsrelevanten Verpflichtungen, mindestens aber 50% des Werkpreises, zuzüglich volles Markup, berechnet auf dem Werkpreis.

 

c) Absage erfolgt weniger als 5 Tage vor dem geplanten ersten Drehtag:

Für den gesamten vertraglich vereinbarten Werkpreis. 

 

6.2 Bereits bestehende Aufnahmen und sämtliche Ergebnisse der geleisteten Vorarbeiten verbleiben JKTV. Auftragsspezifische Aufnahmen dürfen von JKTV ohne Einverständnis der Auftraggeberin nicht anderweitig verwendet werden. 

 

6.3 Kann die Produktion zufolge höherer Gewalt nicht oder nicht zu den vereinbarten Konditionen fertiggestellt werden, kann die betroffene Partei vom Vertrag zurücktreten. Die Auftraggeberin hat jedoch JKTV für die bereits geleistete Arbeit respektive die darüber hinausgehenden, nach- gewiesenen Kosten, jeweils zuzüglich Markup zu entschädigen. 

7. Nutzungsrecht / Urheberrecht

Die Länge des Filmes bzw. des Videos kann variieren. Mit dem Kauf des Videos erwirbt der Kunde ausschliesslich das Nutzungsrecht an dieser Produktion. Das Video darf nur im ausdrücklichen Einverständnis von JKTV vom Kunden oder Drittpersonen verändert werden. Das Urheberrecht am gesamten Rohmaterial, sowie dem Endprodukt bleibt bei JKTV.

8. Kosten

a. Produktionskosten

Die Gesamtkosten und der Abzahlungsmodus werden zwischen JKTV und dem Kunden mit einem separaten Vertrag vereinbart.

Die Parteien können entweder eine Barzahlung oder eine Abzahlungsvereinbarung vereinbaren.

Sofern die Parteien eine Barzahlung vereinbart haben, kommen – sofern die Parteien keine abweichende Regelung getroffen haben – nachfolgende Zahlungskonditionen zur Anwendung:

  • 1/3 der Gesamtkosten sind bei Vereinbarungsunterzeichnung zu bezahlen

  • 1/3 der Gesamtkosten sind bei Beginn der Dreharbeiten zu bezahlen

  • 1/3 der Gesamtkosten sind bei der Übergabe an den Kunden zu bezahlen​

 

b. Drittkosten

Drittkosten, z.B. für spezielle Ausrüstung (z.B. Kamerahelikopter), für besondere Audiowünsche (z.B. individuelle Musikkomposition, berühmte Sprecherstimme, SUISA-pflichtige Musik), für die Vervielfältigung (z.B. Datenträger-Produktion) werden üblicherweise dem Kunden direkt von den Drittfirmen verechnet. Muss JKTV dazwischen geschaltet sein, kann sie diese Fremdkosten und die eigenen Mehrkosten vorab beim Kunden einfordern. 

 

c. Videopromotion

Bestimmungen über die Promotion des Videos vereinbaren die Parteien individuell. 

Spesen- und Kostenverrechnung Fahrtkilometer welche bei der Drehbuchbesprechung, sowie Produktion oder ausserordentlichen Sitzungen entstehen, werden dem Kunden verrechnet. Kosten, die durch Einsätze mit speziellen Bedingungen entstehen (z.B. Übernachtung, Flug, Transporte) werden dem Kunden verrechnet. 

9. Haftung von JKTV

Die Haftung von JKTV ist insbesondere ausgeschlossen für:

  • von JKTV durch leichte Fahrlässigkeit begangene Vertragsverletzungen. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche;

  • allfällige Nutzungsunterbrechungen der Homepage – z.B. infolge Wartungsarbeiten, Systemstörungen, Stromausfälle etc.;

  • den rechtmässigen Inhalt der produzierten Filme und Videos. Für den Inhalt der Filme und Videos haftet der jeweilige Kunde;

  • die Beratung über den Inhalt der zu produzierenden Beitrags;

  • den Inhalt der jeweiligen Homepage des Kunden, auf welche das Video hochgeladen wird;

  • Links auf andere Websiten und deren Inhalte. Diese Websiten und Inhalte unterstehen ausschliesslich den Bedingungen des jeweiligen Anbieters;

  • Sämtliche Schäden, welchen dem Kunden durch Dritte unabhängig von der Ursache entstanden sind.
     

10. Haftung des Kunden

Der Kunde, welcher seine vertraglichen Pflichten missachtet, ist zum vollständigen Ersatz des JKTV, anderen Kunden sowie Dritten entstandenen Schadens verpflichtet.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf alle Rechtsstreitigkeiten zwischen JKTV und dem Kunden ist materielles schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz von JKTV.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

JKTV kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne die Angabe von Gründen ändern. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist auf der Homepage von JKTV einseh- und ausdruckbar. Es gelten die im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung geltenden AGB.

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